Sexualität ist ein existentielles Moment, ein zentraler und fundamentaler Lebensbereich menschlichen Daseins.
Für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen bleibt dieses – für nichtbehinderte Menschen so selbstverständliche – Recht in vielfältiger Art und in verschiedenster Hinsicht eingeschränkt oder gar ganz verwehrt: einerseits sehen sich diese Menschen mit Ignorieren, Verboten, Tabuisierungen, Ausblendungen bis hin zu medikamentösen Verhinderungsversuchen ihrer Sexualität konfrontiert, anderseits erleiden sie körperliche Übergriffe, sexuelle Ausbeutung und Vergewaltigungen – oft ohne die geringste Möglichkeit sich zu wehren, sich zu schützen, sich zu äussern, angehört und verstanden zu werden. Menschen, die in stationären Settings leben, sind hinsichtlich ihrer Sexualität mit vielfachen Einschränkungen und Barrieren konfrontiert. In diesem Zusammenhang wird daher von einer «hospitalisierten Begrenzung von Sexualität» gesprochen. Einrichtungen der Behindertenhilfe sind nachgewiesenermassen Hochrisikobereiche für fachliches Fehlverhalten und sexualisierte Gewalt.
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